Grundpflege

Pflegerische Grundversorgung
Waschen, Duschen bzw. Baden, Mobilisation, Wäschewechsel, Prophylaxen
Für Leistungen der Pflegeversicherung wird eine Investivzulage 
von 3% der erbrachten Leistung (nach § 82 SGB XI) erhoben.

Behandlungspflege

Sie wird durchgeführt bei Personen, die nicht in der Lage sind, die Artzpraxis
aufzusuchen. Voraussetzung dazu ist eine ärztliche Verordnung. 
Hierfür steht examiniertes Pflegepersonal zur Verfügung, das im Aurftag des
behandelnden Arztes die medizinische Behandlung ausführt 
(z. B. Blutdruckkontrolle, Medizingabe, Verbände, Injektionen, 
parenterale Ernährung, auch über Port).

Vermittlung von Hilfsmitteln und Beratung

Auf Anforderung sind wir bei der Vermittlung von medizinischen Hilfsmitteln, 
wie Krankenbetten, Rollatoren, Rollstühlen und Toilettenstühlen behilflich.

Pflegegutachten

Erstellen der geforderten Gutachten
1/4 jährlich für Pflegestufe III
1/2 jährlich für Pflegestufe I und II

Hauswirtschaftliche Versorgung

Aufgaben sind z. B. die Weiterführung des Haushaltes. 
Dazu gehören die Essenzubereitung, Einkäufe, Spaziergänge, wichtige
Botengänge, Abfallbeseitigung, Reinigung der Wohnung u. ä.

Vermittlung sozialer Dienste

Fahrbarer Mittagstisch, Kontaktherstellung zu Ämtern und anderen 
medizinischen Einrichtungen (z. B. Facharzt, Physiotherapie, Radiologie).

Urlaubs- und Kurzzeitpflege

Ist eine Pflegeperson verhindert, die notwendige Pflege auszuführen, übernehmen
wir die Betreuung des zu Pflegenden und zwar bis zur Höhe der Pflegestufe III 
für die Dauer von bis zu 4 Wochen im Jahr.
Antragstellung bei der Pflegekasse ist erforderlich.